Tuesday, February 22, 2011

ARCHITEKTUR: Armenien Staatliche angeordnete Enteignung (faz.net)

Altbauten machen in Armeniens Hauptstadt „zum Wohle des Staates“ neuen Palästen Platz. Die Eigentümer werden enteignet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wirft der Regierung Willkür vor, die Zivilgesellschaft spürt Aufwind.
Von Rainer Schulze, Eriwan


Seit 1. August 2002 erließ die Armenien das Dekret 1151-N, das die Enteignung einer 345.000 Quadratmeter großen Fläche im Stadtzentrum genehmigte, um dort „zum Wohle des Staates“ Bauvorhaben zu realisieren.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat aber schon zu ähnlich gelagerten Enteignungen an der Byuzand-Straße entschieden, dass die armenische Regierung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Die Regierung habe nicht in Übereinstimmung mit Gesetzen gehandelt, sondern sei mit dem Eigentum willkürlich und ungesetzlich verfahren. Armenien hat erst daraufhin die Entschädigungen aufgestockt - zum Teil auf 150.000 Dollar.

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