WIRTSCHAFT:
Doppelbesteuerungsabkommen mit Aserbaidschan tritt in Kraft
Bern, 16.07.2007 - Das Abkommen mit Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 23. Februar 2006 ist ratifiziert worden. Es ist am Freitag 13. Juli 2007 in Kraft getreten und findet ab 1. Januar des nächsten Jahres Anwendung.
Dies gilt bezüglich Quellensteuern für Fälligkeiten ab 1. Januar 2008 und für die übrigen vom Abkommen erfassten Steuern für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Das Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD sowie der entsprechenden schweizerischen Vertragspraxis.
Adresse für Rückfragen:
Rosmarie Moser, Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung für Internationales, Tel. 031 323 95 83
Herausgeber:
Eidgenössisches Finanzdepartement
Internet: http://www.efd.admin.ch
Saturday, July 21, 2007
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